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Ein Stück Papier auf dem das Wort Kirchenbeitrag steht

Belastungen

Ermässigungen für den Kirchenbeitrag

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn einer der nachstehenden Ermäßigungsgründe zutrifft, werden sie in Form von Absetzbeträgen berücksichtigt. Ein Nachweis der Beitragsgrundlage (Einkommensteuerbescheid bzw. Veranlagungsbescheid) und der Belastungen bei der zuständigen Kirchenbeitragsstelle ist hierfür unbedingt erforderlich. Ermäßigungen werden jenem Ehepartner gewährt, dem sie zustehen.

Hausstandsgründung aus Anlass der ersten Eheschließung beider Ehepartner€ 80,00
Getrennter Haushalt aus beruflichen Gründen, wenn keine Trennungszulage bezogen wird€ 8,00

Kinder/Schulbesuch

Geburt eines Kindes€ 16,00
Schulbesuch von Kindern, bei Besuch einer höheren Lehranstalt (nach Erfüllung der Schulpflicht)€ 4,00
Bei Hochschulstudium€ 13,00
Bei auswärtiger Unterkunft (Internat)€ 18,00
Bei Besuch einer kath. Privatschule1,1% der Höhe des jährlichen Schulgeldes

Wohnraumbeschaffung (max. 5 Jahre)

Für Alleinstehende€ 16,00
Für Ehepaare€ 32,00
Für jedes im Haushalt lebende Kind€ 13,00

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit/Heimaufenthalt, sofern kein Pflege- oder Behindertengeld oder Hilflosenzulage bezogen wird€ 24,00
Bezieher eines Pflegegeldes€ 16,00
Begräbniskosten bei Tod eines nahen Angehörigen€ 20,00
Opfer der politischen Verfolgung€ 9,00
Körperbehinderte und Blinde1,1% der doppelten Höhe des staatl. Freibetrages
Betreuung von volljährigen behinderten Kindern€ 37,00

Weitere Ermäßigungen

Bei Belastungen, die nicht angeführt sind (etwa bei Alimentationszahlungen oder in schwierigen finanziellen Situationen) kann der Kirchenbeitrag nach § 14 der Kirchenbeitragsordnung außerordentlich ermäßigt werden. Bei Nachweis des Einkommens bzw. des Vermögens erhalten Alleinverdienerinnen & Alleinverdiener /Alleinerzieherinnen & Alleinerzieher mit mindestens einem Kind zusätzlich die Familienermäßigung von € 23,00.

Kontakt

Kirchenbeitrag Region St. Pölten

Abteilung Finanzen

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