
Lebensunterhalt
Angemessener Lebensunterhalt bei Mischehen
Von einer Mischehe spricht man, wenn ein Katholik mit einem Ehepartner verheiratet ist, der nach staatlichem Recht nicht der katholischen Kirche angehört. Damit sind getaufte, aber ausgetretene Personen auch eingeschlossen.
Für einen Partner, der über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, wird der vom Gatten zu gewährende „angemessene Lebensunterhalt" als Beitragsgrundlage herangezogen. Dieser ist von der staatlichen Rechtssprechung mit einem Drittel des Einkommens des verdienenden Gatten festgesetzt. Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % der Beitragsgrundlage abzüglich des Absetzbetrages von € 60,00 (2025), also mindestens € 33,96 (2025).