Modalitäten und Möglichkeiten
Intervalle der Kirchenbeitragsvorschreibung
Im Regelfall wird der Kirchenbeitrag in vier Teilbeträgen vorgeschrieben. Die Beitragsaussendung für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, welche Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage (Mindestpension) sind, erfolgt einmal im Jahr.
Falls ein Beitragsrückstand mitgeteilt wird, sollte unverzüglich Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle aufgenommen werden. Kirchenbeitragsrückstände können gestundet werden und Ratenzahlungen sind möglich. Kirchenbeiträge für Ehepartner werden, wenn aufgrund eines Einkommensbezugs des Ehepartners eine eigene Kirchenbeitragsgrundlage vorliegt, getrennt berechnet und gemeinsam vorgeschrieben.
Aussendungen
Ist eine Änderung des Aussendetermins der Kirchenbeitragsvorschreibung gewünscht, kann dies bei der Kirchenbeitragsstelle angefragt werden. Frühzahler-Bonus.
Falls der Jahreskirchenbeitrag für das laufende Jahr bis 31. März überwiesen wird (nicht bei Einzugsermächtigung), wird automatisch ein Frühzahler-Bonus von 3% des Jahreskirchenbeitrages abgezogen. Die Details werden auf der Kirchenbeitragsvorschreibung des ersten Vierteljahres bekannt gegeben.
Monatlicher Dauerauftrag und SEPA-Lastschriftmandat.
Damit die Zahlungsbelastung nicht zu groß wird, empfehlen wir, die Kirchenbeiträge laufend zu zahlen – zum Beispiel in Form von monatlichen Zahlungen mittels Dauerauftrags oder SEPA-Lastschriftmandats (vormals Einzugsermächtigung).
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat über mindestens zwei Jahre, erfolgt eine einmalige Gutschrift von € 10. Beim Einzug des letzten Betrages zum Jahreskirchenbeitrag wird ein Einzieherbonus von 3 % des Jahreskirchenbeitrages automatisch berücksichtigt.
Wir sind bestrebt, die Kosten für den Versand und das Postporto zu senken, außerdem wird damit auch die Umwelt geschont. Deshalb ist es uns ein Anliegen, möglichst viele Einzugsermächtigungen zu erhalten.
Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats wird am Beginn jedes Jahres ein Schreiben mit den Informationen über die Einzugsintervalle, die Einzugsbeträge des neuen Jahres und die im vergangenen Jahr eingezogenen Kirchenbeiträge versendet. Diese Bestätigung dient auch zur Vorlage beim Finanzamt.
Bei Erteilung eines Dauerauftrags bitte unbedingt die 12stellige „Referenznummer" der Kirchenbeitragsvorschreibung anführen!
Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bitte dieses Formular ausdrucken, komplett ausfüllen und unterschrieben an die Kirchenbeitragsstelle (Adresse finden Sie auf der Kirchenbeitragsvorschreibung) senden – per Fax, E-Mail oder mit der Post. Vielen Dank!
Widmung des Kirchenbeitrages
Es gibt die Möglichkeit, die Hälfte des Jahreskirchenbeitrages einem der hier angeführten Zwecke zu widmen:
- Arbeitslosenfonds der Diözese St. Pölten
- Caritas der Diözese St. Pölten
- Diözesane Bildungseinrichtungen und Bildungszentren
- Förderung geistlicher Berufe
- Krankenseelsorge und Telefonseelsorge
- Missionsarbeit (Unterstützung von Missionaren und Schwestern)
- Erhaltung von kirchlichen Gebäuden (Diözesanbauamt)
- Renovierung der Prandtauerkirche
- Neuevangelisierung
- Peterspfennig
- Jugendseelsorge
- Betriebsseelsorge
- Studentenseelsorge
- Bei Inanspruchnahme der Zweckwidmung darf kein Beitragsrückstand aus Vorjahren bestehen.
Ein Widmungswunsch muss immer mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbeitragsstelle abgesprochen werden, dort wird auch der notwendige Zahlschein erstellt.
Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages
Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages im Zuge der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) bzw. bei der jährlichen Einkommensteuererklärung beträgt maximal € 600,00 pro Person und Jahr. Der dafür rückerstattete Lohnsteuerbetrag hängt von der Steuerprogression ab.