
Land- & Forstwirtschaftliches Vermögen
Berechnung des Kirchenbeitrages für Land- & Forstwirtschaft
Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen werden dabei entsprechend berücksichtigt. Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes, verpachtete Flächen mit 1/4 des vollen Einheitswertes. Der Kirchenbeitrag für Land- und Forstwirte beträgt mindestens € 33,00.
Bis zu einem Einheitswert von € 18.000,- | 6,0 Promille |
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 36.400,- | 5,5 Promille |
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 72.800,- | 3,0 Promille |
und vom Mehrbetrag | 2,0 Promille des Einheitswertes |
Berechnung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Land- & Forstwirtschaft
Wer im Betrieb der Eltern oder Verwandten ohne Barlohn mitarbeitet, für den beträgt der Kirchenbeitrag 10 % jenes Kirchenbeitrages, den der Betriebsinhaber bzw. Betriebsführer zu zahlen hat, also mindestens € 33,96.
Kontakt
Kirchenbeitrag Region St. Pölten
Abteilung Finanzen
- Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 - 12:00
- Mo. - Do.: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
- Fr.: 8:00 - 12:00
Adresse
Klostergasse 10, 3100 St. Pölten