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Ein Stück Papier auf dem das Wort Kirchenbeitrag steht

Land- & Forstwirtschaftliches Vermögen

Berechnung des Kirchenbeitrages für Land- & Forstwirtschaft

Der Kirchenbeitrag wird nach dem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes berechnet. Die Pachtflächen werden dabei entsprechend berücksichtigt. Gepachtete Flächen zählen mit 3/4 des vollen Einheitswertes, verpachtete Flächen mit 1/4 des vollen Einheitswertes. Der Kirchenbeitrag für Land- und Forstwirte beträgt mindestens € 33,00.

Bis zu einem Einheitswert von € 18.000,-6,0 Promille
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 36.400,-5,5 Promille
Vom Mehrbetrag bis zu einem Einheitswert von € 72.800,-3,0 Promille
und vom Mehrbetrag2,0 Promille des Einheitswertes

Berechnung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Land- & Forstwirtschaft

Wer im Betrieb der Eltern oder Verwandten ohne Barlohn mitarbeitet, für den beträgt der Kirchenbeitrag 10 % jenes Kirchenbeitrages, den der Betriebsinhaber bzw. Betriebsführer zu zahlen hat, also mindestens € 33,96.

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Kirchenbeitrag Region St. Pölten

Abteilung Finanzen

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