Zweckwidmung des Kirchenbeitrages
Ab 1. Jänner 2025 wird es für alle Katholikinnen und Katholiken möglich sein, 50% aller Kirchenbeitragszahlungen des laufenden Jahres einem bestimmten Zweck zu widmen. Die andere Hälfte wird auch weiterhin als Solidaritäts-Beitrag für Pfarren und kirchliche Einrichtungen eingesetzt. Ihr Kirchenbeitrag ist auch mit Zweckwidmung bis zu € 600 steuerlich absetzbar. Die Widmung ist für das Kalenderjahr gültig, in dem diese abgeschlossen wurde.